2. 2.1. Das Verfahren gegen die Beklagte 1 wird zufolge Klagerückzugs im Umfang von Fr. 42'529.40 abgeschrieben. 2.2. Im darüber hinausgehenden Umfang wird die Klage gegen die Beklagte 1 abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 4'287.15 werden der Klägerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 4. Die Klägerin hat den Beklagten 1 und 2 eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 11'470.00 zu bezahlen. Zustellung an:  die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung)  die Beklagten (Vertreter; zweifach) 1.