Mit E-Mail vom 22. Dezember 2021 habe die Beklagte 1 der Klägerin mitgeteilt, dass sich die Ersatzteillieferung verzögern werde (Antwort Rz. 24; AB 4). Die Ersatzteile seien dann Ende Januar 2022 geliefert, alles montiert und der Lift am 6. Januar 2022 (recte: 6. Februar 2022) wieder in Betrieb genommen worden (Antwort Rz. 25). Bei der Inbetriebnahme habe der Lift zwar "leer auf" aber nicht "leer ab" funktioniert.