Am 2. November 2021 habe die Klägerin der Beklagten 1 den Reparaturauftrag erteilt, wobei die Tragseile nicht ersetzt werden sollten. Gestützt darauf habe die Beklagte 1 der Klägerin eine Auftragsbestätigung in der Höhe von Fr. 11'000.48 versendet (Antwort Rz. 23; AB 3). Demnach hätten die Parteien den Ersatz des über 50-jährigen Liftmotors vereinbart (Duplik Rz. 15 und 37). Es werde also bestritten, dass die Beklagte 1 ohne Zustimmung der Klägerin einen anderen Motor eingebaut habe (Antwort Rz. 31 und 33, Duplik Rz. 38).