Bestritten werde, dass der Liftmotor noch betriebsfähig gewesen sei. Vielmehr habe der 50-jährige Liftmotor seinen Lebenszyklus längst überschritten gehabt (Antwort Rz. 16, Duplik Rz. 11). Deshalb und gestützt auf die Empfehlung von B. von der ZZ. habe die Beklagte 1 der Klägerin bzw. der L. mit Offerte vom 7. Oktober 2021 den Ersatz der Antriebsmaschine, der Seile sowie die Anpassung der Steuerung zum Preis von Fr. 16'343.50 vorgeschlagen (Antwort Rz. 19 und 21; AB 1). Auch der von der Klägerin beigezogene Experte von der N. (O.) habe bezeugt, dass der Austausch des Liftmotors die einzige zielführende Reparaturvariante sei (Antwort Rz. 19).