Am 8. Februar 2022 habe die Beklagte 2 der Klägerin mitgeteilt, der in der Zwischenzeit ohne Zustimmung der Klägerin bestellte und eingebaute Motor sei nicht funktionsfähig, weil unter anderem Kabine und Gegengewicht im Verhältnis zur Nutzlast zu schwer seien (Klage Rz. II/4; KB 7 f.). Der ohne Zustimmung der Klägerin eingebaute Motor habe sich somit als kompletter Flop entpuppt. Der neue Motor habe nicht zum Lift gepasst und sei nicht verwendungsfähig gewesen (Klage Rz. II/5, Replik Rz. II/13).