Für die Aufsicht über den betreffenden Lift sei die ZZ. über H. (B.) zuständig gewesen (Klage Rz. II/2). Diese habe der mit der Reparatur beauftragten Beklagten 1 auf deren Anfrage mitgeteilt, die Welle des Motors könne ausgewuchtet und alles neu gelagert werden. Alternativ könne auch eine Sassi Maschine eingebaut werden (Klage Rz. II/2; KB 6). B. habe also nicht den Einbau eines neuen Liftmotors gefordert, sondern dies bestenfalls empfohlen (Replik Rz. II/2, II/4 und II/5).