Insbesondere habe der Liftmotor Öl verloren (Klage Rz. II/2; Schlussvortrag Klägerin S. 1). Es sei jedoch festgestellt worden, dass der Liftmotor funktionstüchtig gewesen sei. Deshalb sei auch eine Reparatur und kein Ersatz der Anlage vereinbart worden. Von einer drohenden Blockierung des Aussenlagers könne keine Rede sein. Es treffe auch nicht zu, dass der Lift den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorgaben nicht mehr entsprochen habe.