2. Klagerückzug und Klagereduktion Das Rechtsbegehren der Klage vom 11. Oktober 2022 ist nach Treu und Glauben (Art. 52 ZPO) ausgelegt, unter Berücksichtigung der Begründung in der Klageschrift (Klage Rz. II/8/E)3 und gemäss den klägerischen Ausführungen anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 19. Januar 2023 als Teilklage im Umfang von Fr. 49'953.05 zu verstehen, wobei die Beklagte 1 und 2 solidarisch haften sollen.