9. 9.1. Mit Verfügung vom 23. März 2023 überwies der Vizepräsident die Streitsache an das Handelsgericht und forderte die Parteien auf, dem Handelsgericht bis zum 31. März 2023 schriftlich mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten bzw. allenfalls schriftliche Schlussvorträge einreichen wollen, wobei Stillschweigen als Verzicht auf Durchführung einer Hauptverhandlung wie auch auf die Einreichung schriftlicher Schlussvorträge gilt.