3. 3.1. Am 15. Februar 2020 schlossen die Klägerin und die Beklagte 1 betreffend den Lift am R-weg 5, Y., einen Servicevertrag ab (KB 15). 3.2. Mit undatiertem Schreiben teilte die Beklagte 2 der Klägerin mit, dass der Servicevertrag per 1. Januar 2022 von der Beklagten 1 auf sie übergegangen sei (KB 16). 3.3. Mit Schreiben vom 24. Februar 2022 lehnte die Klägerin gegenüber den Beklagten 1 und 2 die Übertragung des Servicevertrags auf die Beklagte 2 ab (Antwortbeilage [AB] 5). 3.4. Mit Schreiben vom 15. Juni 2022 beendete die Klägerin die Zusammenarbeit mit den Beklagten 1 und 2 per 30. Juni 2022 (KB 9).