2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. D._____ des Betreibungsamtes C._____ (Zahlungsbefehl vom 25. März 2022) wird im Umfang von Fr. 39'525.70 zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit dem 13. November 2020 beseitigt. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 2'500.00 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 3'661.55 verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 2'500.00 direkt zu ersetzen. 4. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 4'530.00 zu bezahlen.