5.3. Würdigung Entsprechend steht der Klägerin kein Anspruch auf Ersatz der Betreibungskosten zu, den sie mittels Klage durchsetzen könnte. Rechtsbegehren Ziff. 2 der Klage ist demnach abzuweisen. 6. Beseitigung Rechtsvorschlag 6.1. Klägerin Schliesslich beantragt die Klägerin in Rechtsbegehren Ziff. 3 die Beseitigung des von der Beklagten in der Betreibung Nr. D._____ des Betreibungsamts C._____ erhobenen Rechtsvorschlags (KB 9).