Die Herstellung eines Werks kann nicht nur darin bestehen, eine neue Sache zu schaffen, sondern auch darin, eine bestehende Sache umzuändern, zu vergrössern, zu verbessern, zu renovieren oder ihr neue Eigenschaften zu verleihen. Damit sind vom Begriff der Herstellung eines Werks grundsätzlich auch Montage-, Reparatur-, Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten erfasst.4