3. Forderung der Klägerin 3.1. Klägerin Die Klägerin bringt vor, sie habe mit der Beklagten mündlich einen Vertrag geschlossen, worin sie sich verpflichtet habe für eine Pauschalsumme von Fr. 79'525.70 (inkl. MwSt.) die Hagelschäden an 55 Fahrzeugen aus dem Bestand der Beklagten zu reparieren (Klage Rz. 9 ff.). Die Hagelschäden seien durch die Versicherung der Beklagten, der E._____, übernommen worden (Klage Rz. 10 f.). Der Gesamtbetrag sei der Beklagten von den E._____ bereits überwiesen worden (Klage Rz. 20).