Das Handelsgericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Q._____ (AG). Sie bezweckt im Wesentlichen […] (Klagebeilage [KB] 1). 2. Die Beklagte ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in R._____ (SO). Sie bezweckt hauptsächlich […] (KB 2). 3. 3.1. Die Parteien schlossen mündlich einen Vertrag, in dem sich die Klägerin verpflichtete, für die Beklagte Hagelschäden an 55 Fahrzeugen aus dem Bestand der Beklagten zu reparieren (Klage Rz. 9 ff.). Die Parteien vereinbarten für die Reparaturen einen Preis von Fr. 79'525.70 (inkl. MwSt.) (Klage Rz. 17).