Das Handelsgericht erkennt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 4'290.00 werden der Klägerin auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit dem von der Klägerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Die Klägerin hat der Beklagten eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 10'592.50 (inkl. Auslagen) zu bezahlen. Zustellung an: − die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung und mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 17. Dezember 2024) − die Beklagte (mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 17. Dezember 2024) 1.