Dass in Rechtsbegehren Ziff. 1 auch die drei Privatpersonen genannt werden, mag ungeschickt sein, ist aber dem Umstand geschuldet, dass die Beklagte das Gesuch um Übertragung der Stammanteile hinsichtlich aller vier Gesuchsteller in einem einzigen Beschluss fasste. Diesen Beschluss 23 BGer 4P.266/2006 vom 13. Dezember 2006 E. 1.3 m.w.N. - 23 -