Die Beklagte macht aber geltend, die Gesellschafter, d.h. C._____ und D._____, hätten sich anlässlich der Gesellschafterversammlung rechtsmissbräuchlich verhalten, indem sie gegen die Genehmigung der Übertragung der Stammanteile gestimmt hätten, obwohl dies ihren Pflichten aus dem LOI (KB 4) und der Abtretungsvereinbarung (KB 7) widersprochen habe. Mit diesem Argument verkennt die Klägerin, dass ein allfälliges rechtsmissbräuchliches Verhalten von C.__