In diesen Vereinbarungen werde ausdrücklich festgehalten, dass der Klägerin sechs Stammanteile zu je Fr. 100.00 zu übertragen seien. Mit dem Beschluss der ausserordentlichen Gesellschafterversammlung hätten sie sich in diametralen Widerspruch zu dem von ihnen vertraglich Zugesagten gestellt. Die Gesellschafter versuchten sich nun mit dem Argument, beim LOI habe es sich nur um eine Absichtserklärung gehandelt, aus ihren Verpflichtungen zu stehlen. Indessen ergebe sich nur schon aus dem Wortlaut des LOI, dass es sich um eine verpflichtende Vereinbarung handle. Zudem ergebe sich dies auch aus der Vollzugsgeschichte. D._____ habe die Unterzeichnung des LOI persönlich vorangetrieben und