besteht, stellt sich die Frage, ob sich dieser Anspruch nach Umwandlung der Beklagten in eine Aktiengesellschaft in einen Anspruch auf Eintragung als Aktionärin im Aktienbuch gewandelt hat. 4.2. Darstellung der Parteien 4.2.1. Klägerin Die Klägerin macht geltend, C._____ und D._____ hätten sich in ihrer Eigenschaft als die Gesellschafterversammlung bildendende Gesellschafter der Beklagten widersprüchlich verhalten und sich geweigert, die im LOI (KB 4) und der Abtretungsvereinbarung (KB 7) eingegangenen Verpflichtungen zu vollziehen.