3.2. Beurteilung Der Konkurs gegen die Beklagte ist mangels Aktiven eingestellt worden. Eine Sicherheit für die Durchführung des summarischen Konkursverfahrens ist nicht geleistet worden. Damit wurde – wie das Konkursamt Aargau dem Handelsgericht mit Schreiben vom 13. September 2024 mitgeteilt hat – die Einstellung des Konkurses definitiv. Die Organe der Beklagten verfügen daher wieder über Verfügungsmacht, wobei sich deren Handlungen auf den Zweck der Liquidation zu beschränken haben.