3.13. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2024 stellte sich die Beklagte auf den Standpunkt, das Verfahren sei nicht gegenstandslos geworden. Es sei daher weiterzuführen. 3.14. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2024 wurden die Parteien auf den 17. Dezember 2024, 17.00 Uhr, zur Hauptverhandlung vorgeladen. 3.15. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 17. Dezember 2024 blieb die Beklagte säumig. Es wurden die geänderte Zusammensetzung des Gerichts bekanntgegeben und die Klägerin hielt ihren Schlussvortrag. Anschliessend zog sich das Handelsgericht zur Urteilsberatung zurück. -9- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: