3.11. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Brugg vom 14. August 2024 wurde das Konkursverfahren betreffend die Beklagte mangels Aktiven eingestellt. Mit Schreiben vom 13. September 2024 teilte das Konkursamt Aargau dem Handelsgericht mit, dass innert der bis zum 1. September 2024 -8- angesetzten Frist kein Kostenvorschuss zur Deckung der Konkurskosten geleistet worden sei. Entsprechend sei die Einstellung des Konkurses definitiv. 3.12. Mit Verfügung vom 19. September 2024 wurde die Verfahrenssistierung aufgehoben und die Klägerin aufgefordert, zu einer allfälligen Gegenstandslosigkeit des Verfahrens Stellung zu nehmen.