3.2. Gerichtskostenvorschuss Mit Verfügung vom 8. September 2022 setzte der Präsident des Handelsgerichts der Klägerin Frist bis zum 23. September 2022, um einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 4'290.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Die Klägerin leistete den Vorschuss am 19. September 2022. 3.3. Klageantwort Mit Klageantwort vom 9. November 2022 beantragte die Beklagte: " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zu Lasten der Klägerin."