2. Die Beklagte sei, unter Androhung der Überweisung ihrer verantwortlichen Organe an den Strafrichter zur Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB für den Fall der Zuwiderhandlung zu verpflichten, die Übertragung von 6 Stammanteilen der Beklagten zu nominal CHF 100.00 an die Klägerin, im Handelsregister derzeit eingetragen auf C._____, zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." -5-