2.4. Keine Genehmigung der Stammanteilsübertragungen In der Folge wurde ein Protokoll für eine Gesellschafterversammlung der Beklagten vorbereitet. Gemäss dem Protokollentwurf sollte anlässlich dieser Gesellschafterversammlung die Übertragung der Stammanteile genehmigt werden (Klage Rz. 18; KB 9). Die Gesellschafterversammlung wurde in der Folge aber nie abgehalten. Vielmehr kam es offenbar zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Mit E-Mail vom 23. Mai 2022 präsentierte D._____ drei Optionen, welche von den "B" jedoch abgelehnt wurden.