2.3. Abtretung von Stammanteilen Parallel zu den Verhandlungen über den LOI und damit noch vor dessen Unterzeichnung unterschrieben die Parteien des LOI am 13. Dezember 2021 eine Abtretungsvereinbarung. Darin verpflichtete sich C._____, die nachgenannten Stammanteile zu je Fr. 100.00 zu übertragen und trat diese Stammanteile zugleich auch ab: - 8 Stammanteile an F._____, - 1 Stammanteil an G._____ und - 6 Stammanteile an die Klägerin (Klage Rz. 14; Antwort Rz. 23; Replik Rz. 61; KB 7 [Ziff. 1] und KB 20).