2.2. Erbringung der Gegenleistungen Es ist unbestritten, dass die Zahlungen in Höhe von total Fr. 80'000.00 geleistet wurden. Streitig ist, ob die übrigen Leistungen erbracht wurden (Klage Rz. 12; Antwort Rz. 27 ff.; Replik Rz. 65 ff.; Duplik Rz. 179 ff.).