2. Sachverhalt 2.1. Letter of Intent Die Beklagte als "Start-Up" ist auf Investoren angewiesen (Klage Rz. 9; Antwort Rz. 14; Replik Rz. 145). In diesem Zusammenhang kam es am 15./20./21. Dezember 2021 zum Abschluss einer mit "Letter of Intent (LOI) (Absichtserklärung)" überschriebenen Vereinbarung (nachfolgend: LOI) zwischen der Beklagten, D._____ und C._____ einerseits (in der Vereinbarung als "Parteien 1" oder "A" bezeichnet) und F._____, E._____, G._____ und der Klägerin andererseits (in der Vereinbarung als "Parteien 2" oder "B" bezeichnet; Klage Rz. 10; Antwort Rz. 20; Replik Rz. 51 ff.; KB 4; AB 3). Gemäss dem LOI (Ziff.