Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Q._____. Sie bezweckt im Wesentlichen [….] (Klage Rz. 5; Antwort Rz. 3 und 13; Replik Rz. 1 f.; KB 2; AB 1). Die Beklagte ist ein "Start-Up". Konkret besteht ihre Geschäftstätigkeit darin, Kunden virtuell ein Feld zu "vermieten", welches diese dann ebenfalls virtuell mit Setzlingen (v.a. verschiedene Gemüsesorten) bestücken können. In der Folge pflanzt die Beklagte dieses Gemüse dann reell an und liefert es an die Kunden aus (Klage Rz. 8; Antwort Rz. 13).