Am 19. September 2022 (Publikation im SHAB) – nach Einreichung der Klage im vorliegenden Verfahren (vgl. nachfolgend Ziff. 3.1) – wurde das Stammkapital der Beklagten erhöht und die Beklagte in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Das Aktienkapital beträgt nunmehr Fr. 100'000.00 und setzt sich aus 900 Namenaktien sowie 100 Vorzugs-Namenaktien zu jeweils je Fr. 100.00 zusammen (Klage Rz. 5; Antwort Rz. 3 und 13; Replik Rz. 1 ff.; KB 2 und 16; Antwortbeilage [AB] 1).