10. Fazit Infolge der Nichtablieferung der Endversion sowie der Unzumutbarkeit der Annahme der Basisversion aufgrund zahlreicher Probleme trat die Klägerin rechtmässig vom Vertrag über die Realisierung der Internetplattform(en) C._____ zurück. Sie hat Anspruch auf die Rückerstattung des geleisteten Werkpreises von Fr. 93'524.10 zzgl. Zins zu 5 % seit 3. August 2022. Sodann stehen ihr unter dem negativen Interesse i.S.v.