Für den Rückerstattungsanspruch von Fr. 93'524.10 richtet sich die Verzinsung in Analogie zu anderen Sachverhalten, welche eine vertragliche Rückabwicklung zur Folge haben, nach den allgemeinen Verzugsregeln.142 Mangels Angaben zum Zeitpunkt der Mahnung in den Rechtsschriften ist für den Beginn der Zinszahlungspflicht auf den Tag abzustellen, welcher der Zustellung der Klage vom 3. August 2022 folgte, mithin den 20. August 2022.143