9. Zins Die Klägerin beantragt für den Rückforderungsanspruch von Fr. 93'524.10 und den Schadenersatzanspruch jeweils Zins zu 5 % seit 11. Januar 2020 und für die Konventionalstrafe Zins zu 5 % ab dem 22. Januar 2022. Die Beklagte äusserte sich zum Zins nicht.