Dabei muss verhindert werden, dass sich bei mehreren Verstössen die Summe der Strafen nicht ins Übermässige steigert. Die Höhe der Konventionalstrafe muss folglich tiefer sein als bei einer Vereinbarung, bei der die Strafe nur einmalig anfällt und dem Bedürfnis nach einer ausreichenden Sicherung Rechnung getragen werden muss.141 In Berücksichtigung dieser Umstände erweist sich die Konventionalstrafe im Umfang von Fr. 100'000.00 als absolut unverhältnismässig.