8.2.2. Würdigung Die Parteien vereinbarten, dass die Nichteinhaltung der verbindlichen Fertigstellungstermine ("Milestones") gemäss Ziff. 11 des Vertrages einen Verzugszins von 10 % des vereinbarten Projektbudgets von Fr. 90'000.00 nach sich ziehe, wobei sich dieser Betrag auf den tatsächlich entstandenen Verzugsschaden erhöht, wenn der Besteller einen tatsächlich höheren Schaden nachweisen kann (KB 2). Beide Parteien gehen davon aus, dass damit keine eigentliche Zinszahlung, sondern eine einmalige Zahlung von 10 % des Projektbudgets gemeint ist.