8.2.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet die Gültigkeit der Konventionalstrafe. Diese sei überrissen, von der Beklagten niemals finanziell stemmbar und einseitig zu Lasten der Beklagten (Antwort Rz. 71). Sodann bestreitet sie, dass sie sich im Terminverzug befunden habe, da sie die Internetplattform bereits 2019 fertiggestellt und abgeliefert habe (Antwort Rz. 73). Vielmehr habe sich die Klägerin in Verzug befunden, da