Die Klägerin verlangt einerseits die Bezahlung einer Konventionalstrafe von Fr. 9'000.00, da die Beklagte den vereinbarten Fertigstellungstermin nicht eingehalten habe. Die Parteien hätten vertraglich vereinbart, dass die Beklagte bei Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins verpflichtet sei, per erstem Verzugstag eine Konventionalstrafe von 10 % des vereinbarten Projektbudgets von Fr. 90'000.00 zu bezahlen (Klage Rz. 38, 79).