8.2. Konventionalstrafe für Terminüberschreitung 8.2.1. Parteibehauptungen 8.2.1.1. Klägerin Die Klägerin verlangt einerseits die Bezahlung einer Konventionalstrafe von Fr. 9'000.00, da die Beklagte den vereinbarten Fertigstellungstermin nicht eingehalten habe.