Der Pauschalpreis ist ein Festpreis, d.h. er ist unabänderlich. Ein Pauschalpreis liegt vor, wenn der Unternehmer das geschuldete Werk als Ganzes zu einer vertraglich fixierten Summe herzustellen hat. Der Pauschalpreis ist verbindlich und der Unternehmer verpflichtet, das vereinbarte Werk für die vereinbarte Pauschalsumme herzustellen, auch dann, wenn die ursprüngliche Kostenvorstellung bloss auf grober Schätzung beruht. Er ist unabhängig vom effektiven Aufwand des Unternehmers sowie von den ausgeführten Leistungsmengen.131