Die Beklagte gesteht selbst ein, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Projektlancierung stehen. Es liegt auf der Hand, dass die Klägerin diese Kosten im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages und der Realisierung der Plattform tätigte, die sie bewarb. Die geltend gemachten Kosten für die Marketingstrategie und -Betreuung durch die I._____ GmbH sowie die Aufwände für die Online-Werbung auf Facebook über insgesamt Fr. 20'887.40 im Zeitraum von Januar 2019 bis Dezember 2020 (KB 51 - 63), sowie die Kosten für die Markenanmeldung für die Wort-/Bildmarke C.