Nachdem die Beklagte über ein Jahr verstreichen liess, ohne ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen, war es der Klägerin nicht zumutbar, ein in dieser Form für sie nicht brauchbares Werk anzunehmen. - 54 - Damit sind die Voraussetzungen für den Vertragsrücktritt erfüllt. 6.6.2.3. Zwischenfazit Die Klägerin durfte damit vom gesamten Vertrag betreffend die Realisierung der Internetplattform C._____ zurücktreten.