Dabei ist vom Aufwand aus Sicht der Klägerin als Nutzerin auszugehen und nicht vom Aufwand, den die Beklagte selber als Entwicklerin hätte. Weiter ist auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin beim vorliegenden Projekt, welches extra für sie entwickelt wurde, möglicherweise mehr Fehler in Kauf nehmen muss als bei einer Standardlösung, die weniger Flexibilität bietet.123 Auch bedürfen IT-Systeme notorisch stetiger Aktualisierungs- und Wartungsleistungen.