Aus den "Requirements for Technologies" zum Zahlungsvorgang ergibt sich, dass die Hinterlegung und automatische Bezahlung mittels Kreditkarte eine Voraussetzung für die Plattformen war (KB 6 S. 4). Das Fehlen der Zahlungsfunktion begründet einen Mangel, der die Nutzung der beiden Apps und deren Zweck der Vermittlung von kostenpflichtigen Dienstleistungen wesentlich beeinträchtigt. Die Beklagte verweist lediglich auf die Umstellung auf Braintree (Antwort Rz. 16; Duplik Rz. 51 ff.) und legt eine E-Mail ins Recht, in der Braintree zur Vervollständigung der Accounterstellung eine Bestätigung der E-Mail- Adresse verlangte.