In Bezug auf die Webanwendung rügt die Klägerin allein die Integration von Google Maps und die Adresssuche, ohne dies zu präzisieren. Hierzu macht sie allerdings geltend, dass auf eine vollständige Abnahmeprüfung verzichtet worden sei, da die Voraussetzungen für eine Abnahme nicht gegeben gewesen seien. Die restlichen Mängel betreffen die Funktionen der iOSund Android Apps. Dabei beschlagen mehrere der angeführten Probleme - 51 - zentrale Funktionen der zu erstellenden Plattformen, auf welchen Nutzer Beauty Dienste buchen und Dienstleister diese anbieten sollen.