112 GAUCH (Fn. 52), N. 683 f. 113 BGE 114 II 152 E. 2c; BSK OR I-WIEGAND, 7. Aufl. 2020, Art. 109 N. 4 f. - 47 - er seinen Anspruch auf das Werk (auch soweit es bereits ausgeführt ist) und muss einen allenfalls erhaltenen Werkteil zurückgeben.114