6.5. Nachfristansetzung und Rücktrittserklärung Mit Schreiben vom 17. November 2021 setzte die Klägerin der Beklagten eine letzte Nachfrist bis zum 7. Januar 2022 an, um die Internetplattform fertigzustellen und ihr die Abnahmebereitschaft anzuzeigen (KB 47). Die Nachfrist ist ohne Weiteres angemessen. Mit Schreiben vom 11. Januar 2022 erklärte die Klägerin sodann unverzüglich und unmissverständlich den Rücktritt vom Vertrag.