Damit war der Klägerin die Vornahme eines Abnahmetests gar nicht möglich, womit das Werk nicht als abgeliefert gelten kann (vgl. oben E. 6.4.1). In Bezug auf die iOS und die Android Applikation war der neuste Code gemäss dem Dokument "C._____ Handover" vom 8. Oktober 2021 zwar "deployed". Im Abnahmeprotokoll der Klägerin wird indessen auch für diese Applikationen festgehalten: "Die meisten oben erwähnten wesentlichen Mängel waren bereits im November 2020 erwähnt worden."