Die Beklagte behauptet eine Ablieferung am 6. Mai 2021. An diesem Datum wurde gemäss AB 25 die Version 1.4.1. der C._____ App im iOS App Store "Ready for Sale" markiert. Dies bedeutet jedoch nur, aber immerhin, dass die Beklagte die App bei Apple eingereicht hat, dass die App den Genehmigungsprozess von Apple erfolgreich durchlaufen hat und dass sie zum Download oder Kauf im App Store verfügbar war. Im Genehmigungsprozess prüft Apple, ob die App den Richtlinien des App Stores entspricht. Zur Vertragskonformität der C._____ App iOS, den weiteren Apps und der Website sagt dies nichts aus.