Nachdem sich die Klägerin am 11. März 2021 nach dem Stand der Entwicklung erkundigt und nachgefragt hatte, wann sie die Apps auf ihre Funktionalität und Qualität prüfen könne, antwortete die Beklagte am 13. März 2021, sie sei gut vorangekommen, habe ein Update gepusht und werde weiter Vollgas geben (KB 32 S. 10). Die Klägerin erkundigte sich daraufhin mehrmals erneut nach dem Stand der Dinge und bat um Bestätigung, dass sie alle Plattformen durchgehen und prüfen könne, wurde von der Beklagten aber wiederholt vertröstet oder erhielt keine Reaktion (KB 32).